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FG Münster Urteil v. - 7 K 1392/17 E EFG 2018 S. 1361 Nr. 16

Gesetze: EStG § 10 Abs 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst a

Sonderausgaben

Bonuszahlungen einer Krankenversicherung (Sofortbonus, Vorsorgebonus)

Finanz- und Abgaberecht

Leitsatz

1) Bonuszahlungen einer Krankenversicherung mindern den Sonderausgabenabzug nur dann nicht, wenn sie vom Steuerpflichtigen getragene gesundheitsbezogene Aufwendungen erstatten und damit als Versicherungsleistungen anzusehen sind.

2) Bonuszahlungen einer Krankenversicherung (Sofortbonus und Vorsorgebonus) mindern als Beitragsrückerstattungen den Sonderausgabenabzug, wenn die Zahlungen ohne Nachweis von gesundheitsbezogenen Aufwendungen erbracht werden.

Fundstelle(n):
DStZ 2018 S. 560 Nr. 16
EFG 2018 S. 1361 Nr. 16
NWB-Eilnachricht Nr. 36/2018 S. 2600
MAAAG-91503

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