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BFH 26.04.2018 III R 12/17, StuB 16/2018 S. 601

Änderung von Antrags- und Wahlrechten

(1) Wird ein Mitunternehmeranteil gegen eine Leibrente veräußert, so hat der Stpfl. die Wahl zwischen der sofortigen Versteuerung eines Veräußerungsgewinns nach den §§ 16, 34 EStG und einer nicht tarifbegünstigten Besteuerung der nachträglichen Betriebseinnahmen im Jahr des Zuflusses. (2) Das Wahlrecht besteht auch dann, wenn der Mitunternehmeranteil gegen wiederkehrende Bezüge und ein festes Entgelt veräußert wird. Es gilt auch für wiederkehrende Leistungen, die von dritter Seite im Zusammenhang mit der Veräußerung erbracht werden (z. B. Versicherungsgesellschaft). (3) Das Wahlrecht kann auch noch im Einspruchsverfahren gegen einen gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO geänderten steuererhöhenden Bescheid ausgeübt werden. (4) Die durch die Änderung des Wahlrechts bewirkte Anpassung muss sich im Rahmen des Änderungsrahmens d...