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NWB direkt Nr. 35 vom Seite 877

Verlustverrechnungsbeschränkungen bei gewerblichen Termingeschäften

Moritz Hess

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAG-91997 Der NWB MAAAG-87340 entschieden, dass sog. echte ungedeckte Daytrading-Geschäfte mit Devisen als Termingeschäfte i. S. des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG gelten. Die Nutzung der Verluste aus diesen Geschäften ist daher nur eingeschränkt möglich. Die Entscheidung zeigt, welche Kriterien bei der Einordnung solcher Geschäfte maßgeblich sind.

Ausführlicher Beitrag s. .

Verrechnungsbeschränkung bei Verlusten aus Termingeschäften

[i]Negativabgrenzung Termingeschäfte durch KassageschäfteNach § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG sind Verluste bei bestimmten Termingeschäften nur mit Gewinnen aus solchen Geschäften verrechenbar. Negativ wird das Termingeschäft dabei durch das Kassageschäft abgegrenzt, bei dem der Leistungsaustauch innerhalb der für diese Geschäfte üblichen Frist von zwei Tagen zu vollziehen ist. Laut BFH sind jedoch solche Transaktionen Termingeschäfte, bei denen ein Differenzausgleich durch den Abschluss eines Gegengeschäfts vor Fälligkeit des Erfüllungsgeschäfts durchgeführt wird.

[i]BFH, Urteil v. 21.2.2018 - I R 60/16 NWB MAAAG-87340 In der Entscheidung v.  - I R 60/16 NWB MAAAG-87340 hatte der BFH zu beurteilen, ob sog. echte ungedeckte Daytrading-Geschäfte über Devisen als Termingeschäfte gelten. Die Klägerin erwirtschaftete in 2007 Verl...