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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 U 1695/18

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Verhebetrauma, das der Bestatter während der beruflichen Tätigkeit beim Anheben einer Leiche erlitten hat, erfüllt die gesetzliche Anforderung an Arbeitsunfälle, da die dabei stattgefundene (mechanische) Krafteinwirkung zu den äußeren Ursachen rechnet. Der sogleich festgestellte Muskelbauch am rechten distalen Oberarm, der rechtlich wesentlich auf dieser Einwirkung beruht, reicht für den erforderlichen Gesundheitserstschaden aus.

Fundstelle(n):
MAAAG-92177

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