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NWB Nr. 35 vom Seite 2582

Lohn- und Gehaltsabrechnungen durch Steuerberater als Auftragsverarbeitung?

Erika Simon

Erstellt [i]Muster eines AVV bei Wickert/Potthoff, Das neue Datenschutzrecht in der Steuerberaterkanzlei, H IV 7, NWB Verlag Herne, ISBN: 978-3-482-67361-0 ein Steuerberater(büro) Lohn- und Gehaltsabrechnungen „weisungsgebunden“ und ist damit „Auftragsverarbeiter“ (Art. 4 Nr. 8 DSGVO), verarbeitet also personenbezogene Daten (nur) im Auftrag eines Verantwortlichen? Die Frage wird von maßgebenden Stellen uneinheitlich beantwortet und sorgt daher für Unsicherheit aufseiten der Berufsträger. Denn sollte Auftragsverarbeitung (AV) vorliegen, müsste hierüber ein – separater – Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen werden.

Einige Datenschützer hier, die BStBK dort

[i]Keine eigene Entscheidungskompetenz bei reiner Lohn- und Gehaltsabrechnung?Zumindest der Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Baden-Württemberg vertritt die Auffassung, die Übertragung der reinen Lohn- und Gehaltsabrechnung durch den Mandanten auf den Steuerberater sei AV. Und auch seine nordrhein-westfälische Kollegin sieht hierbei keine eigene Entscheidungskompetenz aufseiten des Steuerberaters und folglich den Anwendungsbereich der AV eröffnet.

[i]Keine AV „in der Regel“ bei Einbeziehung eines BerufsgeheimnisträgersDie Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, führt in Anhang B zum Kurzpapier Nr. 13 au...