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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 23 | Dienstwagen: Verteilung einer einmaligen Zuzahlung des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten

Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung kann eine einmalige Zuzahlung eines Arbeitnehmers zur Anschaffung eines ihm auch zur Privatnutzung überlassenen Dienstwagens nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des FG Niedersachsen gleichmäßig auf die Nutzungsdauer des Kfz verteilt werden. Es muss in den ersten Jahren nicht jeweils der höchstmögliche Betrag auf den Nutzungswert angerechnet werden. Über die Revision muss der Lohnsteuersenat des BFH entscheiden.

Es kommt nicht selten vor, dass Arbeitnehmer eine Zuzahlung zu den Anschaffungskosten eines Dienstwagens leisten, den sie auch privat nutzen dürfen. In diesem Zusammenhang sollten Sie ein weiteres Verfahren kennen, das beim Bundesfinanzhof neu anhängig ist.

Bei einer einmaligen Zu zahlung im Jahr der Anschaffung gilt nach der Auffassung des Bundesfinanzministeriums: Der Zuschuss kann nicht nur im Zahlungsjahr auf den privaten Nutzungswert für den Dienstwagen angerechnet werden, sondern auch in den darauf folgenden Kalenderjahren – bis auf jeweils 0 €. Anders ausgedrückt: Der Zuschuss geht nicht verloren, wenn er höher ist als der geldwerte Vorteil im Jahr der Zahlung. Das gilt unabhängig davon, ob...