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NWB Nr. 36 vom Seite 2607

Pensionsrückstellung in der Niedrigzinsphase

[i]hib – heute im Bundestag Nr. 555Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/3091) zu Pensionsrückstellungen in der Niedrigzinsphase geantwortet (BT-Drucks. 19/3423). Insbesondere wird ausgeführt, dass keine Senkung des Rechnungszinses auf Pensionsrückstellungen geplant ist. Hierzu führte die Bundesregierung weiter aus:

  • Bei der bilanzsteuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG beträgt der steuerliche Rückstellungszins unabhängig von der jeweiligen Zinsentwicklung 6 %. Ein gesetzlich eindeutig festgeschriebener Zinssatz verhindert, dass in Phasen steigender Kreditzinsen die Unternehmen steuerlich zusätzlich belastet würden. Als ertragsteuerliche Größe orientiert er sich an der Eigenkapitalverzinsung und nicht am Fremdkapitalzins. Der derzeitige Rechnungszinssatz ist insoweit nicht unrealistisch hoch.

  • Abweichungen zwischen steuerlicher und handelsrechtlicher Rückstellung führen dazu, dass steuerliche Aufwendungen aus den Pensionsverpflichtungen vor deren Fälligkeit nur in geringerem Umfang geltend gemacht werden können als in der Handelsbilanz ausgewiesen. Wird der Pensionsanspruch fällig, ist sichergestellt, dass die Aufwendungen auch steuerlich gelten...