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OLG 24.04.2018 5 W 25/18, NWB 36/2018 S. 2606

Pflichtverletzung | Zum Schaden des Mandanten

Unterlässt es ein Rechtsanwalt, seinen Mandanten (auch) darüber aufzuklären, dass die zur Außervollzugsetzung eines Haftbefehls geleistete Sicherheit wegen bestehender Steuerschulden des Mandanten vom Finanzamt gepfändet werden könnte, stellt die spätere Pfändung und Überweisung des Kautionsrückzahlungsanspruchs im Rahmen des Gesamtvermögensvergleichs zumindest dann keinen Schaden des Mandaten dar, wenn hierdurch zugleich seine Steuerschulden entsprechend getilgt worden sind.

Anmerkung:

Das Gericht hat [i]Zu festgesetzten Steuern als Vermögensschaden Müller, NWB 9/2018 S. 578offengelassen, ob der Anwalt überhaupt zu einer entsprechenden Belehrung des Mandanten verpflichtet war und ob der Mandant bei entsprechender Belehrung die Kautionssumme nicht gestellt hätte, weil diesem jedenfalls durch die Pfändung kein Schaden im Rahmen des sog. Gesamtvermö...