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KSR Nr. 9 vom Seite 4

Werbungskosten für Homeoffice bei Vermietung an Arbeitgeber

BFH zur Einkünfteerzielungsabsicht in einem Fall mit Werbungskostenüberschuss

Lukas Hilbert

Neben dem Dienstverhältnis können zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer weitere (sog. Sonder-)Rechtsbeziehungen bestehen, deren steuerliche Folgen dann auch separat beurteilt werden müssen. Ein nicht seltener Fall ist die Vermietung von Räumen an den Arbeitgeber zur Nutzung als Büro des Mitarbeiters. Einen solchen Vorgang hat der BFH nun als Vermietung zu gewerblichen Zwecken eingestuft, bei der die Überschusserzielungsabsicht durch eine objektbezogene Prognose im Einzelfall festgestellt werden muss.

Vermietung einer Einliegerwohnung durch Vertriebsleiter

Streitig war im Urteilsfall der Abzug einer behindertengerechten Badrenovierung als Werbungskosten. Die Kläger sind Eigentümer eines Gebäudes, das sie im Obergeschoss selbst bewohnen. Eine Einliegerwohnung mit Büro, Besprechungsraum, Küche und Bad/WC im Erdgeschoss vermieteten sie als Homeoffice des Steuerpflichtigen für monatlich 476 € an dessen Arbeitgeber. Der Mietvertrag war zeitlich an den Arbeitsvertrag des Klägers und an die Weisung des Arbeitgebers gebunden, die Tätigkeit als Vertriebsleiter in diesen Büroräumen zu betreiben. Im Streitjahr 2012 machten die Steuerpflichtigen einen Werbungskostenü...