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NWB direkt Nr. 38 vom Seite 947

Die fristlose Vermieterkündigung bei Mietrückständen des Mieters

Professor Dr. Ulf Börstinghaus

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAG-93684 Auch wenn die Mietschulden in Deutschland seit Jahren sinken, stellen sie doch für den einzelnen Vermieter einen nicht unerheblichen Einnahmeausfall dar. Neben einem professionellen Forderungsmanagement ist die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses die wichtigste Handhabe, um Forderungsausfälle zu vermeiden.

Ausführlicher Beitrag s. .

Ordentliche oder fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug

[i]Zahlungsverzug als „wichtiger Grund“ für eine ordentliche KündigungEs ist zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung zu unterscheiden. Die ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist möglich, wenn der Mieter schuldhaft Miete in Höhe einer Monatsmiete über einen Zeitraum von einem Monat schuldet. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Mieter unverschuldet in Zahlungsverzug gekommen ist (z. B. bei Fehlern des Arbeitsamts, Insolvenz des Arbeitgebers usw.). Es gilt dann die ordentliche Kündigungsfrist, die von der Dauer des Mietverhältnisses abhängig ist und drei, sechs oder sogar neun Monate betragen kann.

Die fristlose [i]Unterschiedliche Arten von MietrückständenKündigung wegen Zahlungsverzugs ist bei ganz unterschiedlichen Mietrückständen möglich. Wie hoch der Rückstand sein muss, hängt vom Zeitraum ab, inn...