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FG Münster 21.03.2018 7 K 388/17 G,U,F, BBK 18/2018 S. 843

Steuerrecht | Widerlegung des Anscheinsbeweises bei Pkw-Privatnutzung

Zwar spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass ein betrieblicher Pkw auch privat genutzt wird. Dieser Anscheinsbeweis wird aber widerlegt, wenn dem Unternehmer ein vergleichbarer Pkw zur Privatnutzung zur Verfügung steht.

[i]Gleichwertige Fahrzeuge im PrivatvermögenIm Streitfall war dies zu bejahen, weil die Kommanditisten einer KG privat über Kfz der Typen Mercedes S 420, BMW 750 Ld, BMW Z4 und BMW 530d verfügten. Diese privaten Kfz sah das FG als gleichwertig gegenüber dem betrieblichen BMW X3 an. Daher war für den BMW X3 keine Entnahme i. H. von 1 % des Bruttolistenpreises nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG anzusetzen.

Hinweis:

[i]Argumentation des FG nicht zwingendZwingend ist der Ansatz des FG nicht. Wenn ein Unternehmer einen Mercedes im Betriebsvermögen hat und einen gleichwertigen BMW privat hält, besagt dies nicht, dass er für seine Privatfahrten nur (!) den B...