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RENO Nr. 10 vom Seite 1

Editorial

Bärbel Panhorst | Redaktion | b.panhorst@kiehl.de

Liebe Leserin, lieber Leser,

es ist keine Seltenheit, dass Ausbildungsverhältnisse vorzeitig beendet werden. Bundesweit liegt die Zahl bei rund einem Viertel. Während es die Auszubildenden relativ leicht haben, ihrem Arbeitgeber zu kündigen, bedarf es im umgekehrten Fall wichtiger Gründe. Susanne Kowalski beschäftigt sich mit den Hintergründen und Konsequenzen von Ausbildungsabbrüchen und geht dabei ausführlich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen ein.

Wann genau die Zwischenprüfungen stattfinden, richtet sich nach den Prüfungsordnungen der einzelnen Rechtsanwaltskammern. Sie sollen am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden, können aber auch ein wenig später durchgeführt werden. Jana Gelbe-Haußen erläutert, welche Ausbildungsteile bis zur Zwischenprüfung absolviert sein sollten, um Azubis optimal vorzubereiten.

Trainieren Sie für die Abschlussprüfung? Die RVG-Klausur von Inga Feik ist für eine Zeit von 90 Minuten ausgelegt. Testen Sie Ihr Wissen!

Herzliche Grüße

Ihre

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