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IWB Nr. 19 vom Seite 746

Künstler im Steuerrecht: Zur segmentierten Betrachtungsweise von Gesamtproduktionen

Ralph Homuth

Beziehungen [i]BFH, Urteil v. 25.4.2018 - I R 59/15 NWB WAAAG-92058 und Netzwerke sind in den Bereichen Medien, Unterhaltung, Kunst und Sport von besonderer Bedeutung. Aus bisherigen Geschäftsbeziehungen resultieren zum Teil Aufträge für Produzenten und Veranstalter, die sich schwerlich ohne fremde Hilfe realisieren lassen, beispielsweise, wenn sie im Ausland stattfinden. Wie in dem zu besprechenden Urteilsfall werden hieraus eventuell (Teil-)Aufträge an Serviceunternehmen vergeben, die dann aufgrund ihrer Ortskenntnis und Kontakte insbesondere organisatorische Arbeiten übernehmen sowie Personal, Veranstaltungsräume, Technik und Künstler buchen. Hieraus kann für den inländischen Auftraggeber als Vergütungsschuldner die Verpflichtung resultieren, bei den Zahlungen an das Serviceunternehmen den Steuerabzug nach § 50a EStG vorzunehmen. Mit den Fragen, ob sich das Honorar für die gesamte Produktion bzw. Veranstaltung aufteilen lässt und in welchem Umfang der Steuerabzug vorzunehmen ist, befasst sich der BFH in einem Urteil v. .

Kernaussagen
  • Der Künstlerbegriff ist nach nationalem Recht und nach dem Völkerrecht (DBA) unterschiedlich definiert. Das Völkerrecht bezieht sich nur auf darstellende Künstler, das na...