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FG Düsseldorf 05.12.2017 10 K 1232/16 E, IWB 19/2018 S. 715

FG Düsseldorf | Keine Berücksichtigung niederländischen Krankengeldes als ausländische Einkünfte

(1) Bei Prüfung der Wesentlichkeitsgrenzen für die unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG) ist das an einen Freiberufler gezahlte Krankengeld des niederländischen Sozialversicherungsträgers nicht in die Ermittlung des Welteinkommens einzubeziehen, da es bei unterstellter deutscher Besteuerung im Inland nicht steuerbar, jedenfalls aber nach § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG steuerfrei wäre. (2) In Deutschland nicht steuerbare bzw. steuerfreie Einkünfte sind nicht deshalb beim Welteinkommen zu berücksichtigen, weil sie im Ausland steuerpflichtig sind. (3) Ausländische Kapitaleinkünfte eines fiktiv unbeschränkt Steuerpflichtigen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Nr. 5 EStG, da sie bei Bestehen einer inländischen Steuerpflicht der Abgeltungssteuer unterlegen hätten. S. 716

Hinweis:

Der Kläger war Recht...