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BFH 12.06.2018 VIII R 14/15, NWB 42/2018 S. 3066

Einkommensteuer | Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte – Unterschiedsbetrag bei 1 %-Regelung

Der positive Unterschiedsbetrag gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 Halbsatz 1 EStG ist laut bei Anwendung der 1 %-Regelung auch dann unter Ansatz von 0,03 % des inländischen Listenpreises des Fahrzeugs je Kalendermonat zu berechnen, wenn der Steuerpflichtige im Monat durchschnittlich weniger als 15 Fahrten zur Betriebsstätte unternommen hat.

Anmerkung:

Mit diesem Urteil hat der BFH eine seit langem im Schrifttum umstrittene Frage entschieden (einerseits etwa: Schmidt/Loschelder, EStG, 37. Aufl., § 4 Rz. 584, und andererseits Hallerbach in Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG, 3. Aufl., § 4 Rz. 711 jeweils m. w. N.) und sich gegen eine ziel- und zweckgerichtete (teleologische) Reduktion des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG im Bereich der Gewinnermittlung ausgesprochen. Eine solche Auslegung hatte der VI. (Lohnsteuer-)Senat des BStBl 2008 II S. 887BStBl 2011 I S. 301