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NWB 43/2018 S. 3143

Stellenausschreibung | Altersdiskriminierung

Durch das in einer Stellenausschreibung in Bezug genommene Anforderungsprofil eines „Hochschulabschlusses, der nicht länger als ein Jahr zurückliegt oder innerhalb der nächsten sechs Monate erfolgt“ wird ein alleiniges Interesse an der Gewinnung jüngerer Mitarbeiter/innen unmittelbar kommuniziert und dokumentiert, welches als solches geeignet ist, ältere gegenüber jüngeren Personen wegen des Alters in besonderer Weise zu benachteiligen.

Anmerkung:

Die Besonderheit des Falls liegt darin, dass der klagende Rechtsanwalt ein bekannter sog. AGG-Hopper ist, der zunächst mit seiner Entschädigungsklage vor dem ) keinen Erfolg hatte. Das BAG hat hingegen hohe Anforderungen an den Einwand des S. 3144Rechtsmissbrauchs gestellt...