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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 23 | Splittingtarif: Nachträgliche Zusammenveranlagung für gleichgeschlechtliche Ehegatten

Nach der Umwandlung in eine Ehe sind gleichgestellte Lebenspartner so zu stellen, als ob sie am Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft geheiratet hätten. Das EheöffnungsG aus dem Jahr 2017, das die Umwandlung ermöglicht, ist nach einem Urteil des FG Hamburg ein außersteuerliches Gesetz und damit grundsätzlich geeignet, ein rückwirkendes Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO darzustellen, das eine Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide rechtfertige.

Haben Sie gleichgeschlechtliche Ehepaare unter Ihren Mandanten? – Dann ist ein neu anhängiges BFH-Verfahren für Sie von großer Bedeutung, dem eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung des FG Hamburg zugrunde liegt.

Am ist das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts” in Kraft getreten. Das sog. Eheöffnungsgesetz ermöglicht es, eine eingetragene Lebenspartnerschaft zivilrechtlich rückwirkend in eine Ehe umwandeln zu lassen.

Fraglich ist: Handelt es sich bei der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe um ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO? Dies würde die Möglichkeit ergeben, bestandskräftige Einzelveranlagungen rückwirkend zu ändern und eine Zusammenveranlagung vorzune...