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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 13 | Vorsicht Falle: Versandkosten sind bei der Bewertung von Sachbezügen mit einzubeziehen

Liefert der Arbeitgeber eine Ware in die Wohnung des Arbeitnehmers, droht eine Steuerfalle. Nach einem aktuellen Urteil des BFH liegt eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer vor. Der Vorteil hieraus ist in die Berechnung der Freigrenze von 44 € mit einzubeziehen. Entsprechendes gilt, wenn der günstigste Einzelhandelspreis des Sachbezugs am Markt im Versand- oder Onlinehandel gefunden wird.

Auch bei dem nächsten Urteil des Bundesfinanzhofs geht es um Sachbezüge. Sie sollten Ihre Mandanten unbedingt vor einer Steuerfalle warnen. Der Lohnsteuersenat des BFH hat nämlich entschieden:

Liefert der Arbeitgeber eine Ware in die Wohnung eines Mitarbeiters, liegt eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer vor. Der Vorteil für den Arbeitnehmer ist als zusätzlicher Sachbezug zu erfassen und zu bewerten. Er ist in die Berechnung der monatlichen Freigrenze von 44 € mit einzubeziehen. Hiervon war auch bereits das FG Baden-Württemberg in erster Instanz ausgegangen . Im Streitfall war die Freigrenze damit überschritten.

Entsprechendes gilt, wenn der günstigste Einzelhandelspreis eines Sachbezugs a...