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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 10 BA 2747/18

Leitsatz

Leitsatz:

In Rechtsstreitigkeiten um Statusfeststellungen nach § 7a SGB IV sind die Versicherungsträger der einzelnen Versicherungszweige nicht nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen.

Fundstelle(n):
UAAAG-97682

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