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KG Berlin 08.06.2018 9 U 41/16, NWB 44/2018 S. 3216

Anwaltsvertrag | Nachträglich entdeckter Kündigungsgrund

Der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts entfällt, wenn er durch sein vertragswidriges Verhalten die Kündigung des Dienstverhältnisses durch seinen Mandanten veranlasst hat und die bisherigen Leistungen infolge der Kündigung (§ 626 oder § 627 BGB) für den Mandanten kein Interesse (mehr) haben (§ 628 Abs. 1 Satz 2 BGB). Insoweit kann auch ein nachgeschobener Kündigungsgrund, der zwar im Zeitpunkt der Kündigung schon bestand, dem kündigenden Mandanten aber noch nicht bekannt war, die Kündigung i. S. der Vorschrift veranlasst haben (hier: Kündigung wegen benötigter Bedenkzeit ohne damalige Kenntnis von fehlerhaften Vertragsentwürfen). [i]Zur Kündigung von Steuerberaterverträgen Hamminger, NWB 48/2016 S. 3622

Anmerkung:

Sieht ein von einem Rechtsanwalt gefertigter Vertragsentwurf steuerschädlich einen Zuwendungsnießbrauch anstelle eines Vorbehaltsnießbrauchs vor, kann hierin ei...