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WP Praxis 11/2018 S. 352

DRS 26 Assoziierte Unternehmen und DRS 27 Anteilsmäßige Konsolidierung im Bundesanzeiger bekannt gemacht

Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom sind die Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 26 Assoziierte Unternehmen und Nr. 27 Anteilsmäßige Konsolidierung durch das Bundesministerium der Justiz gem. § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden. Beide Standards sind erstmals verpflichtend in Geschäftsjahren anzuwenden, die nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung wird vom DRSC empfohlen.

DRS 26 konkretisiert die Vorschriften zur Behandlung assoziierter Unternehmen gem. §§ 311, 312 HGB, die die Abbildung dieser Unternehmen entsprechend der Equity- Methode im Konzernabschluss regeln.

DRS 27 konkretisiert die Vorschriften zur anteilmäßigen Konsolidierung gem. § 310 HGB. Dabei werden auch die Kriterien für das Vorliegen eines Gemeinschaftsunternehmens, welches Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts...