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KSR Nr. 11 vom Seite 4

Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen bei unterhaltspflichtigen Eltern

Können von den Kindern während der Ausbildung gezahlte Krankversicherungsbeiträge von den Eltern abgezogen werden?

Axel Scholz

In einer aktuellen Entscheidung hat sich der BFH dazu geäußert, ob Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die einem Auszubildendem seitens des Arbeitgebers vom Gehalt abgezogen werden, von den Eltern des Auszubildenden als eigene Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

Sonderausgabenabzug des Kindes oder der Eltern?

Im Streitfall wohnte ein Kind während seiner Ausbildung noch bei seinen Eltern. Der Arbeitgeber des Auszubildenden behielt von der Ausbildungsvergütung die gesetzlich vorgesehenen Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge ein. In seiner Einkommensteuererklärung setzte das Kind diese Sozialversicherungsbeiträge als Sonderausgaben an. Bei ihm wirkten sich diese Sonderausgaben wegen der geringen Einkünfte nicht aus. Aus diesem Grund setzten seine Eltern dieselben Versicherungsbeiträge in ihrer Einkommensteuererklärung als eigene Beiträge bei den Sonderausgaben an.

Das Finanzamt lehnte den Sonderausgabenzug ab, Einspruch und Klage der Eltern blieben erfolglos. Der BFH teilte die Ansicht der Eltern zum Teil.

Versicherungsbeiträge eigene Sonderausgaben der Eltern?

Eigene Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen ...