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BFH 25.04.2018 VII R 18/16, StuB 21/2018 S. 798

Umsatzsteuer | Zum Aufrechnungsverbot gem. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO

(1) Die Aufrechnung des FA gegen Umsatzsteuer-Erstattungsansprüche aufgrund von Rechnungsberichtigungen während des Insolvenzverfahrens mit Steuerforderungen aus der Zeit davor ist unzulässig. (2) Im Fall der Berichtigung eines unrichtigen Steuerausweises gem. § 14c Abs. 1 Satz 2 UStG wird das FA erst dann „etwas schuldig“, wenn die Berichtigung zugegangen ist (Bezug: § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO; § 14c Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 1, 2 UStG).

Praxishinweise

(1) Die Aufrechnung ist nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO unzulässig, wenn ein Insolvenzgläubiger erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens etwas zur Insolvenzmasse schuldig geworden ist. Im Urteilsfall hatte eine GmbH als Insolvenzschuldnerin vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegenüber ausländischen Geschäftspartnern Rechnungen mit offen ausgewiesener Umsatzsteuer erstellt und die Steue...