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FG München  v. - 7 K 1645/18

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 63 Abs. 1 S. 3, EStG § 64 Abs. 2 S. 1, AO § 8, AO § 9, AO § 122 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 47 Abs. 1, FGO § 56 Abs. 1

Inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt aus Voraussetzung eines Kindergeldanspruchs

Leitsatz

1. Der Nachweis eines inländischen Wohnsitzes aus Voraussetzung eines Kindergeldanspruchs kann nicht durch die Vorlage einer entsprechender Meldebestätigungen erbracht werden.

2. Die Möglichkeit, Wohnräume von Bekannten im Wesentlichen unentgeltlich zu benutzen, genügt den Anforderungen an einen inländischen Wohnsitz nicht.

3. Gegen einen inländischen gewöhnlichen Aufenthalt spricht, dass das Kind im Ausland und nicht im Inland die Schule besucht hat, Arztbesuche im Wesentlichen im Ausland stattfanden und der Stpfl. trotz fehlender Erwerbstätigkeit im Inland auch keine Leistungen nach Alg I oder Alg II bezogen hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
FAAAG-98565

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