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Arbeitsrecht | Nicht genommener Jahresurlaub des Erblassers (EuGH)
Die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für den von dem Arbeitnehmer nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub verlangen ( und C-570/16).
Sachverhalt und Prozessverlauf: Der verstorbenen Ehemänner der Klägerrinnen (Frau Bauer und Frau Broßonn) hatten vor ihrem Tod nicht alle Urlaubstage genommen. Daher beantragten Frau Bauer und Frau Broßonn als deren Alleinerben von den ehemaligen Arbeitgebern ihrer Ehemänner eine finanzielle Vergütung für diese Urlaubstage. Die Arbeitgeber lehnten die Zahlung ab, worauf Frau Bauer und Frau Broßonn die deutschen Arbeitsgerichte anriefen.
Das BAG ersucht den Gerichtshof, in diesem Kontext das Unionsrecht auszulegen, wonach jeder Arbe...