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FG Münster Urteil v. - 6 K 1929/15 AO

Gesetze: AO § 144, AO § 143, AO § 147 Abs 6

Verfahren/Außenprüfung

Datenanforderung im Rahmen einer Außenprüfung

Leitsatz

Die Betreiberin einer Apotheke ist gemäß § 147 AO verpflichtet, dem Finanzamt im Rahmen einer Außenprüfung die vollständigen Kasseneinzeldaten in elektronischer Form vorzulegen.

Fundstelle(n):
AO-StB 2018 S. 370 Nr. 12
KSR direkt 2018 S. 12 Nr. 11
PStR 2018 S. 305 Nr. 12
UAAAG-99104

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