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StuB 22/2018 S. 835

GmbH: Unzulässige Bezeichnung „Partner“ in der Firma

Den Zusatz „Partnerschaft“ oder „und Partner“ dürfen nur Partnerschaften nach dem PartGG führen (§ 11 Abs. 1 Satz 1 PartGG). Allen Gesellschaftern, die sich in Gesellschaften anderer Rechtsformen zusammengeschlossen haben, ist damit nach dem Willen des Gesetzgebers die Führung dieser Zusätze in der Firma selbst dann verwehrt, wenn es wegen des zwingenden Rechtsformzusatzes eigentlich zu keiner Verwechslungsgefahr kommen kann. Damit darf auch eine GmbH in ihrer Firma die Bezeichnung „Partners“ jedenfalls dann nicht verwenden, wenn dieser Zusatz als Hinweis auf den Zusammenschluss mehrerer Personen (miss-)verstanden werden kann. Bei diesbezüglichen Zweifeln ist eine Eintragung abzulehnen ( NWB FAAAG-98124).

Praxishinweise

Folglich bleibt die Verwendung des Zusatzes auch in sein...