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FG Köln 04.07.2018 2 K 2679/17, IWB 22/2018 S. 834

FG Köln | Rechtschutzbedürfnis für Verständigungsverfahren nach der EU-Schiedskonvention

Haben sich zwei Staaten im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nach einem DBA auf eine Lösung zur Beseitigung einer Doppelbesteuerung verständigt, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis auf Durchführung eines Verständigungsverfahrens nach der EU-Schiedskonvention, auch wenn die Umsetzung der gefundenen Lösung der beteiligten Staaten an der Zustimmung des betroffenen Steuerpflichtigen scheiterte.

Hinweis:

Die Klägerin, eine in Deutschland ansässige GmbH, hatte Geschäftsbeziehungen mit ihrer in Frankreich ansässigen Schwestergesellschaft. Nach der Feststellung von vGA in den Jahren 2004 bis 2006 durch [i]Hier bestand Einvernehmen und daher kein Anspruch auf Einleitung eines Verfahrens nach Art. 6 der EU-Schiedskonvention die deutsche Finanzverwaltung beantragte die Klägerin die Durchführung eines Verständigungsverfahrens nach dem DBA Frankreich. Die deutsche traf mit der französischen Finanzverwaltung eine Vereinba...