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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 25 | Körperschaftsteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung bei Sachspende an eine Stiftung

Sachspenden einer Kapitalgesellschaft an eine gemeinnützige Stiftung, die die Anteilseigner als Stifter errichtet haben, können nach einem aktuellen Urteil des FG Köln zu einer verdeckten Gewinnausschüttung der Kapitalgesellschaft an eine dem Anteilseigner nahestehende Person führen. Dem steht der Umstand nicht entgegen, dass eine Stiftung als verselbständigte Vermögensmasse keine gesellschaftliche Verbandsstruktur hat. Die Revision ist beim BFH anhängig.

Ein interessantes Verfahren zur Körperschaftsteuer ist beim Bundesfinanzhof ebenfalls neu anhängig. Es geht um die Frage: Kann bei einer Sachspende an eine Stiftung eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen? Mit der Konsequenz, dass ein Spendenabzug nicht möglich ist?

Im Streitfall hatten die Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft als Stifter eine gemeinnützige Stiftung errichtet. Das FG Köln hat in erster Instanz entschieden: Sachspenden der Kapitalgesellschaft an die gemeinnützige Stiftung führen zu einer verdeckten Gewinnausschüttung der Kapitalgesellschaft. Die Stiftung ist als nahestehende Person der Gesellschafter anzusehen. Dem steht nach dem Urteil des FG nicht entgegen, dass eine Stiftung als verselbständigte Vermögensma...