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NWB direkt Nr. 50 vom Seite 1344

Anerkennung der BFH-Rechtsprechung zu RETT-Blockern

Hans-Christoph Graessner

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAH-00987 Die Finanzverwaltung hat sich in kürzlich veröffentlichten gleich lautenden Ländererlassen ausdrücklich der Wertung des BFH von Anteilen an zwischengeschalteten Personengesellschaften bei der sog. zivilrechtlichen Anteilsvereinigung angeschlossen. Hintergrund sind einige neuere Urteile des BFH zu Gestaltungsalternativen bei sog. RETT-Blockern (zuletzt , BStBl 2018 II S. 667).

Ausführlicher Beitrag s. .

Wesentliche Aussagen des

[i]Zwischenschaltung eines RETT-Blockers (Kommanditist: 100 % / Komplementär: 0 %)In dem Sachverhalt, der der Entscheidung des BFH zugrunde lag, war eine Personengesellschaft („RETT-Blocker“) unmittelbar mit 5,09 % an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft (Immo-GmbH) beteiligt. Alleiniger Kommanditist (100 %) des RETT-Blockers war die A-KapGes, die zu einem britischen Konzern gehörte. Der Komplementär (0 %) wurde aus grunderwerbsteuerlicher Sicht von einem Konzernfremden gehalten. Die weiteren Anteile von 94,91 % an der Immo-GmbH hielt die A-KapGes unmittelbar. In 2005 wurde die Konzernspitze von einem Investor erworben.

Abweichend von der Auffassung der Finanzverwaltung, die bisher den Anteil an einer zwischengeschalteten Pe...