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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 86/18

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1; KraftStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; KraftStG § 7 Abs. 1; KraftStG § 8 Nr. 1 lit. b); KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. b)

Kraftfahrzeugsteuer: Keine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer für Diesel-Fahrzeuge

Leitsatz

1. Eine Reduzierung der Kraftfahrzeugsteuer für Diesel-PKW aufgrund der von einzelnen Kommunen verhängten Fahrverbote sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz nicht vor.

2. Es verstößt nicht gegen den Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung, dass Halter von Diesel-PKW, die von Fahrverboten betroffen sind, keine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer erhalten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStZ 2019 S. 60 Nr. 3
KSR direkt 2018 S. 12 Nr. 12
UVR 2019 S. 104 Nr. 4
EAAAH-01084

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