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KSR Nr. 12 vom Seite 5

Besteuerung von Schadensersatz bei Erwerbslosen

BFH stellt darauf ab, ob der Wegfall zu erwartenden, steuerpflichtigen Arbeitslohns oder steuerfreier Sozialleistungen abgegolten werden soll

Bernhard Paus

Wird ein Arbeitsloser wegen einer Körperverletzung erwerbsunfähig, kann er je nach Lage des Sachverhalts Schadensersatz entweder wegen des Wegfalls zu erwartender Arbeitseinkünfte oder wegen des Wegfalls ihm zustehender Sozialleistungen, etwa Arbeitslosengeld II, verlangen. Steuerpflichtig sind nur die Entschädigungen, die den Wegfall steuerpflichtiger Einnahmen abgelten, nicht aber Entschädigungen wegen des Wegfalls steuerfreier Sozialleistungen. In einem Einzelfall hat der BFH vom Finanzgericht Ermittlungen dazu verlangt, ob eine als „Verdienstausfallschaden“ bezeichnete Leistung einer Versicherung den Wegfall steuerpflichtiger Einnahmen oder den Wegfall steuerfreier Sozialleistungen abgelten sollte.

Eintritt der Erwerbsunfähigkeit während der Arbeitslosigkeit

Der Kläger war nach einer betriebsbedingten Kündigung seit drei Jahren arbeitslos, hatte sich jedoch in einem anderen Beruf ausbilden lassen. Nach einer missglückten Operation war er erwerbsunfähig geworden. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers zahlte ihm nach langwierigen Verhandlungen neben Schmerzensgeld und Ersatz eines Haushaltsführungsschadens eine Verdienstausfallentschädigung. Währe...