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BMF 02.11.2018 IV C 6 - S 2144/07/10001 :007, BBK 23/2018 S. 1082

Steuerrecht | BMF-Schreiben zur Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG

[i]BMF folgt BFH zur Verrechnung von Verlusten und ÜberentnahmenDas BMF hat ein neues Schreiben zur Beschränkung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs. 4a EStG veröffentlicht, das in allen noch offenen Fällen gilt und die bisherigen Schreiben ersetzt. In den Rz. 8, 14 ff. und 46 des neuen Schreibens folgt das BMF dabei der neuen BFH-Rechtsprechung zur Verrechnung von Verlusten und Überentnahmen.

Hinweis:

Die weiteren Einzelheiten des Schreibens werden von BBK-Herausgeber Wolfgang Eggert in dieser Ausgabe ab Seite 1093 dargestellt; dabei geht er ebenfalls [i]Eggert, Berechnung nicht abzugsfähiger Schuldzinsen, BBK 23/2018 S. 1093 ein auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz zum Beginn der sog. Totalperiode.

Bernd Rätke