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IWB Nr. 23 vom Seite 901

Revival der Anlage WA (Weitere Angaben)

Die Anlage WA aus dem Blickwinkel der Verrechnungspreise

Katharina Meyer-Krahmer und Paula Vogler

Obwohl die Anlage WA (Weitere Angaben) bereits seit vielen Jahren zur Körperschaftsteuererklärung gehört, war sie für die Praxis lange Zeit von untergeordneter Bedeutung. Im Rahmen der digitalen Veranlagung erlebt die Anlage WA nun ein Revival. Mithin lohnt sich ein Blick aus der Perspektive der Verrechnungspreise darauf. Aus Verrechnungspreissicht sind insbesondere die Zeilen der Anlage WA relevant, die sich auf Verträge bzw. vertragliche Änderungen mit Anteilseignern und diesen nahestehenden Personen beziehen, die Eintragungen zum Country-by-Country Reporting sowie die Angaben zu den Betriebsstätten. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die verrechnungspreisrelevanten Angaben mit Blick auf die vertraglichen Informationen. Überdies erläutert er, weshalb der Anlage WA eine zunehmende Bedeutung im Zuge der digitalen Veranlagung zukommt.

Kernaussagen
  • Die Eintragungen zum Country-by-Country Reporting werden erstmalig seit 2017 in der Anlage WA abgefragt.

  • Bestimmte Angaben zu Vertragsänderungen müssen zwingend übermittelt werden.

  • Ein Abgleich zwischen Anlage WA und der Verrechnungspreisdokumentation ist ratsam.

I. Verträge und Vertragsänderungen (Anlage WA, Zeile 15)

1. Aufzuneh...