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EuGH 15.11.2018 C-330/17, NWB 50/2018 S. 3718

Wettbewerb | Angabe von Flugpreisen in Landeswährung

Luftfahrtunternehmen, die die Flugpreise für innergemeinschaftliche Flugdienste nicht in Euro ausdrücken, sind verpflichtet, für deren Angabe eine mit dem angebotenen Dienst objektiv in Verbindung stehende Landeswährung zu wählen; dies ist insbesondere bei einer Währung der Fall, die in dem Mitgliedstaat des Abflug- oder Ankunftsorts des betreffenden Flugs als gesetzliches Zahlungsmittel gilt.

Anmerkung:

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist der Ansicht, dass die Angabe eines Flugpreises für einen Flug von London nach Stuttgart auf der von der Fluggesellschaft Germanwings betriebenen Internetseite nur in Pfund Sterling unlauter ist. Im Rahmen der bis zum BGH geführten Klage auf Unterlassung hat das Gericht den EuGH befragt, wie die Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 über gemeinsame Vorsch...ABl 2008 Nr. L 293 S. 3