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BGH 14 14.11.2018 VIII ZR 109/18, NWB 50/2018 S. 3719

Mietverhältnis | Kündigungsschutzklausel bei Veräußerung

Der in einen Mietvertrag eintretende Käufer eines Hausgrundstücks ist an die Regelung im Mietvertrag gebunden, wonach die Mieter ein lebenslanges Wohnrecht haben und der Käufer keine Kündigung wegen Eigenbedarfs oder wegen der Behinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung aussprechen darf.

Anmerkung:

Bei der im Kaufvertrag enthaltenen Bestimmung zum lebenslangen Wohnrecht der Mieter handelt es sich nach Auffassung des BGH um einen echten Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB), der dem Mieter der betreffenden Wohnung eigene Rechte gegenüber dem Käufer als neuem Vermieter einräumt und auch die Kündigung des Vermieters nach § 573a BGB, wonach dieser unter erleichterten Bedingungen eine Kündigung aussprechen kann, wenn er in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen selbst wohnt, ausschließt. Für...