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EuG 26.11.2018 , NWB 50/2018 S. 3720

Brexit | Unzulässige Klage britischer Staatsbürger

Der Beschluss des Rates der Europäischen Union, mit dem die Ermächtigung zur Aufnahme der Brexit-Verhandlungen erteilt wurde, wirkt sich nicht auf die Rechtsstellung britischer Staatsbürger aus, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU leben.

Anmerkung:

13 britische Staatsbürger, die in anderen Mitgliedstaaten als dem Vereinigten Königreich leben, klagen beim EuG auf Nichtigerklärung des Beschlusses, da ihnen beim Referendum aufgrund ihres Wohnsitzes im Ausland das Stimmrecht versagt worden sei. Eine Klagebefugnis würde (zumindest) voraussetzen, dass sie von diesem Rechtsakt unmittelbar betroffen sind und dieser sich unmittelbar auf ihre Rechtsstellung auswirkt. Diese Voraussetzung verneint das Gericht, da der Beschluss die Rechtsstellung der Kläger weder zum Zeitpunkt des Erlasses des ange...