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NWB Nr. 18 vom Seite 1334

NWB AKTUELLES 18/91

Umsetzung der Zwölften EG-Richtlinie zum Gesellschaftsrecht

Die Zwölfte gesellschaftsrechtliche EG-Richtlinie v. (ABl EG Nr. L 395/40 v. ) verpflichtet die EG-Mitgliedstaaten, kleinere und mittlere Unternehmen insbesondere dadurch zu fördern, daß sie eine Begrenzung ihres Haftungsrisikos durch Verwendung der Rechtsform der GmbH mit nur einem Gesellschafter ermöglichen. Den Gefahren für die Gesellschaftsgläubiger begegnet die Richtlinie durch eine Reihe besonderer Gläubigerschutzvorschriften.

Da das geltende deutsche GmbH-Recht aufgrund der Novelle aus dem Jahre 1980 bereits die Einpersonen-GmbH zuläßt und für sie schon einige Gläubigerschutzvorschriften enthält, bedarf es zur Umsetzung der Richtlinie im wesentlichen nur noch zweier zusätzlicher Gläubigerschutzmaßnahmen: Zum einen soll der Gesellschafter verpflichtet werden, Rechtsgeschäfte zwischen ihm und der von ihm vertretenen Gesellschaft in einer Niederschrift zu dokumentieren (neuer § 35 Abs. 4 Satz 2 GmbHG). Zum anderen soll die Vereinigung aller Gesellschaftsanteile in einer Hand stets zum Handelsregister mitgeteilt werden müssen (neuer § 40 Abs. 2 GmbH).

Die EG-Mitgliedstaaten haben ihr Recht bis spätestens zum an die Vorschrift...