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NWB Nr. 38 vom Seite 2928

NWB AKTUELLES 38/91

Erhebung pauschaler Lohnkirchensteuer

Das OVG Lüneburg hat sich im Urteil vom - 13 L 96/89 mit der Zulässigkeit der Erhebung pauschaler Lohnkirchensteuer befaßt. Es ist dies wohl die erste (und außerdem eine der Verwaltungsrechtsprechung!) nach der BFH-Entscheidung vom (BStBl 1990 II 993); sie nimmt auch zu den Konsequenzen aus dem BFH-Urteil Stellung. Das OVG Lüneburg hat ausgeführt:

Nach den Maßstäben der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht in Niedersachsen eine hinreichende gesetzliche Ermächtigung für die Erhebung pauschaler Lohnkirchensteuer. Diese ist originär eine Steuer des Arbeitnehmers, ihre Rechtsnatur ändert sich nicht durch die Pauschalierung und die in § 40 Abs. 3 EStG normierte gesetzliche Schuldübernahme seitens des Arbeitgebers. Daher wird die pauschale Kirchensteuer von der allgemeinen Verweisung des § 6 Abs. 2 Nr. 1 Nds. KiStRG i. d. F. des Art. 3 Nr. 3 Nds. AOAnpG vom (Nds. GVBl. S. 325) auf die Vorschriften für die Einkommensteuer (Lohnsteuer) erfaßt (so schon OVG Lüneburg, FR 1989, 150 = Nds. RPfl. 1989, 15; Wagner, FR 1989, 191; derselbe, Die Pauschalierung der Lohn- und Lohnkirchensteuer, 1988, 132 ff.; Starck, DStR 1989, 3 ff., 9). Zusätzlich greift die dyna...