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NWB Nr. 17 vom Seite 1270

NWB AKTUELLES 17/92

Entschädigungen für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet

Der Bundesrat hat in abschließender Beratung am dem Gesetz über Entschädigungen für Opfer des Nationalsozialismus in den neuen Bundesländern zugestimmt. Das Gesetz löst die Regelungen über Ehrenpensionen in der ehemaligen DDR ab und kann damit wie geplant zum in Kraft treten. Die wesentlichen Schwerpunkte des neuen Entschädigungsgesetzes sind:

1. Die bisherigen Ehrenpensionen (1 700 DM für Kämpfer gegen den Faschismus, 1 400 DM für Verfolgte des Faschismus) werden künftig als Entschädigungsrenten weitergezahlt, und zwar aus Gründen des Besitzschutzes einheitlich in Höhe von 1 400 DM. Witwen und Witwer erhalten 800 DM. Für die zukünftige Durchführung des Gesetzes ist die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Berlin zuständig.

2. Es wird sichergestellt, daß Opfer des Nationalsozialismus, die im Gebiet der ehemaligen DDR gelebt und bisher keine Entschädigungsleistung erhalten haben, nunmehr Entschädigungsleistungen bekommen sollen. Dies gilt sowohl für Personen, die bisher noch keine Leistungen bezogen haben, als auch für Personen, denen in der DDR eine Leistung zu Unrecht entzogen ode...