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NWB Nr. 12 vom Seite 1104

NWB AKTUELLES 12/93

Übergangsregelung für buchmäßigen Nachweis der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Für Fälle, in denen ein Abnehmer aus einem anderen Mitgliedstaat dem deutschen Lieferanten noch keine USt-Identifikationsnummer angeben kann, hat das BFM bereits eine Vereinfachungsmaßnahme zugelassen (siehe NWB Aktuelles 4/93). Offen war bisher noch, wie sich die anderen EG-Mitgliedstaaten verhalten, wenn ihre Unternehmen nach Deutschland liefern und der deutsche Unternehmer noch keine USt-Identifikationsnummer hat. Für diese Fälle hat das BFM nunmehr eine Vereinbarung aller EG-Mitgliedstaaten erreichen können, die bis zum gilt. Darin sind die Mitgliedstaaten der EG übereingekommen, daß eine Lieferung im anderen EG-Mitgliedstaat auch dann steuerfrei belassen werden kann, wenn der inländische Abnehmer noch nicht über eine USt-Identifikationsnummer verfügt, aber die übrigen Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung vorliegen. In diesem Fall genügt es, wenn der inländische Abnehmer auf Verlangen des Lieferanten seine Unternehmereigenschaft durch eine Unternehmerbescheinigung nachweist (vgl. Abschn. 243 Abs. 6 der UStR 1992). Außerdem muß er seinem Lieferanten schriftlich...