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NWB Nr. 19 vom Seite 1710

NWB AKTUELLES 19/93

EG-Genehmigung für 20prozentige Investitionszulage

Zur sofortigen Anwendbarkeit der 20prozentigen Investitionszulage für bestimmte Investitionen in den neuen Bundesländern erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Joachim Grünewald am (BMF-Finanznachrichten 29/93): Der Weg für die sofortige Anwendbarkeit der 20prozentigen Investitionszulage ist frei, nachdem die EG-rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Maßnahme jetzt vorliegen. Mit Schreiben v. (NWB EN-Nr. 596/93) hat der BMF die obersten Finanzbehörden der Länder davon unterrichtet, daß die entsprechende Vorschrift des InvZulG 1991 (neuer § 5 Abs. 2 InvZulG 1991) ab sofort anwendbar ist. Eine erhöhte Investitionszulage von 20 v. H. können Betriebe des verarbeitenden Gewerbes (Abteilung 2 der Systematik der Wirtschaftszweige) und in die Handwerksrolle eingetragene Betriebe erhalten, wenn sie a) überwiegend in der Hand von Personen sind, die am ihren Wohnsitz in der ehemaligen DDR hatten und b) wenn die Investitionen nach dem begonnen und bis zum abgeschlossen werden. Die erhöhte Investitionszulage wird auf eine Bemessungsgrundlage von jährlich 1 Million DM je Betrieb beschränkt. Für den ...