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NWB Nr. 3 vom Seite 160

NWB AKTUELLES 3/94

Musterprozeß wegen Haftung bei Pauschalreisen

Mehrere tausend Verbraucher waren im letzten Jahr von Reisepleiten betroffen. Die meisten von ihnen haben viel Geld verloren, weil die im voraus bezahlte Reise nicht durchgeführt wurde oder weil zusätzliche Hotel- und Rückreisekosten bezahlt werden mußten. In allen diesen Fällen stellt sich die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland für diese Schäden haften muß, wie es das europäische Recht vorschreibt: Die im Jahre 1990 beschlossene EG-Pauschalreiserichtlinie verlangt einen Schutz vor Pleiten für alle Pauschalreisenden, und sie verpflichtet die Mitgliedsländer der Europäischen Union, diese Richtlinie bis Ende 1991 in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesrepublik ist dieser Pflicht jedoch bisher nicht nachgekommen. Wäre sie das, hätten die von den Konkursen betroffenen Verbraucher den Ersatz ihrer Verluste von dem entsprechenden Sicherungssystem erhalten. Um allen Beteiligten, den Verbrauchern, den Gerichten, den Rechtsschutzversicherern und nicht zuletzt der Bundesrepublik Deutschland eine Fülle von Prozessen zu ersparen, läßt die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) jetzt in einem Musterprozeß die Gru...