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NWB Nr. 44 vom Seite 3452

NWB AKTUELLES 44/95

Vorsicht beim vereinfachten Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten in diesen Tagen ihre Lohnsteuerkarten für 1996. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß Steuerpflichtige mit besonderen finanziellen Belastungen Freibeträge eintragen lassen können. Das mindert die Steuerabzüge Monat für Monat. Der Steuerpflichtige braucht nicht abzuwarten, bis er Erstattungsansprüche mit der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen kann.

Seit 1995 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei denen sich gegenüber den für das bereits laufende Jahr eingetragenen Freibeträgen keine Änderungen ergeben haben, einen vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen, mit dem das Finanzamt die Werte des laufenden Jahres übernimmt. Bei Verwendung des vereinfachten Antrags ist jedoch Vorsicht geboten, da zahlreiche Änderungen im Einkommensteuergesetz in Kraft treten (s. dazu NWB F. 3 S. 4585 ff.). Das kann dazu führen, daß bei der Bescheinigung eines gleichhohen Steuerfreibetrags wie für 1995 eine zu hohe Absenkung des St...