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ZFA Nr. 12 vom Seite 21

Allgemeines Vertragsrecht

Oberstudienrat und Diplom-Kaufmann Volker Helfen; Saarlouis

Das allgemeine Vertragsrecht ist die Rechtsgrundlage verschiedener Verträge. Dazu gehören beispielsweise der Behandlungsvertrag, der Wartungsvertrag oder der Kaufvertrag. Das Vertragsrecht ist im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch dokumentiert.

Grundlagen des Vertragsrechts

Die wichtigste Rechtsquelle für das Vertragsrecht findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als entscheidende Rechtsnorm des Privatrechts. Das BGB regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger eines Landes untereinander und damit die Rahmenbedingungen für das gesellschaftliche Zusammenleben.

Im Sinne der Rechtsordnung wird von Rechtssubjekten als handelnde Personen in den verschiedenen Rechtsnormen gesprochen. Rechtssubjekte können dabei natürliche oder juristische Personen sein. Eine natürliche Person ist nach § 1 BGB jeder Mensch mit Vollendung der Geburt bis zum Tod. Juristische Personen vertreten Vereine, Stiftungen, Gesellschaften etc. juristisch und handeln durch die festgelegten Organe wie z. B. den Vorstand eines Vereines. Juristische Personen existieren vom Eintrag eines Unternehmens im entsprechenden Register bis zu dessen Löschung in diesem Register (hier: Handelsregister).

Im rechtli...

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