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NWB Nr. 43 vom Seite 3444

NWB AKTUELLES 43/96

Einigung bei der Kraftfahrzeugsteuerreform

Im Mai 1996 hatte das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997 (vgl. NWB Aktuelles 25/96) beschlossen. Ende September 1996 wurde diese Reform jedoch kurzfristig gestoppt, weil nach Auffassung der EU-Kommission Artikel 3 im Entwurf des Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetzes 1997 nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sei. Nach Artikel 3 des Gesetzentwurfs sollten auf den Markt kommende Pkw, die die noch gar nicht festgelegten Schadstoffgrenzwerte der Richtlinie für Euro 3 erfüllen oder sog. 3-Liter-Autos eine bis zum befristete Steuerminderung von bis zu 1 000 DM erhalten. Die EU-Kommission drohte, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, denn steuerliche Anreize seien nur für Fahrzeuge zulässig, die im voraus die in der EU-Richtlinie für Euro 2 festgesetzten Grenzwerte einhielten. Aber auch dies gelte nur bis zum Zeitpunkt der Annahme der Nachfolgerichtlinie Euro 3, in der die ab dem Jahr 2000 geltenden neuen Grenzwerte festgelegt würden. Steueranreize für die Erfüllung strengerer als der bislang geltenden und in Euro 2 festgelegten Grenzwerte seien nicht zulässig.

Nach einer...