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NWB Nr. 5 vom Seite 306

NWB AKTUELLES 5/96

Lohnsteuerpauschalierung und Sozialversicherungspflicht bei geringfügig Beschäftigten

Nach § 40a Abs. 2 Satz 2 EStG ist eine Lohnsteuerpauschalierung mit 20 v. H. des Arbeitslohns möglich bei einer Beschäftigung in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn, wenn bei monatlicher Lohnzahlung die Beschäftigungsdauer 86 Stunden und der Arbeitslohn ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße i. S. des § 18 Abs. 1 SGB IV nicht übersteigt. Diese zum eingeführte Verweisung auf die Geringfügigkeitsgrenze i. S. der Sozialversicherung sollte zur Vereinheitlichung des Steuer- und Sozialversicherungsrechts beitragen. Es handelt sich um eine dynamische Verweisung, da die jährliche Änderung der Bezugsgröße in der Sozialversicherung zu einer entsprechenden Änderung der Pauschalierungsgrenze führt: Geringfügige Beschäftigungen i. S. der Sozialversicherung sind - jedenfalls in der Regel - pauschalierungsfähig. Die Bezugnahme auf die Bezugsgröße i. S. von § 18 Abs. 1 SGB IV hat aber zwingend zur Folge, daß es sich dabei um die Bezugsgröße in den alten Bundesländern handelt; die Bezugsgröße in den neuen Bundesländern wird in § 18 Abs. 2 SGB IV geregelt und wird erst in den nächsten Jahren an die Bezugsgröße der alten Bundesländer herangeführt werden. So beträ...