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NWB Nr. 10 vom Seite 668

NWB AKTUELLES 10/97

Bemessung von Krankenversicherungsbeiträgen für freiwillig versicherte Selbständige

In einem neuen Anfang 1997 veröffentlichten Urt. v. - 12 RK 18/95 hat das BSG die Auffassung vertreten, daß die Vorschrift des § 240 Abs. 4 Satz 2 SGB V verfassungsgemäß sei. Mit dieser Norm wird eine Mindest-Beitragsbemessungsgrundlage für Selbständige geregelt, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert sind. In der Urteilsbegründung, die starke Bezüge zum Einkommensteuerrecht aufweist, wird u. a. folgendes ausgeführt:

Bei versicherungspflichtigen Mitgliedern der GKV werde der Beitragsbemessung das Bruttoentgelt (ohne Abzug von Werbungskosten und anderen Abzügen) zugrunde gelegt. Hingegen werde im Rahmen der beitragsrechtlichen Heranziehung von Einkünften aus selbständiger Tätigkeit nicht nach einem Bruttoprinzip verfahren. Vielmehr sei für die Zwecke der Beitragsbemessung das sog. Arbeitseinkommen i. S. des § 15 SGB IV heranzuziehen, also der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit; bei dieser Gewinnermittlung sind steuerliche Vergünstigungen unberücksichtigt zu lassen und Veräußerungsgewinne abzuz...