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BFH 24.10.2018 VI B 120/17, NWB 51/2018 S. 3802

Einkommensteuer | Nachweis der Zwangsläufigkeit bei Krankheiten mit begrenzter Lebenserwartung

Der Steuerpflichtige hat den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall laut auch dann nach § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. f EStDV durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zu erbringen, wenn eine Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung vorliegt (Anschluss an Senatsbeschluss v.  - VI R 11/16, BStBl 2018 II S. 469).

Anmerkung:

Der BFH behauptet in diesem, eine Nichtzulassungsbeschwerde ablehnenden Beschluss, er habe bereits mit Urteil v.  - VI R 11/16 entschieden, dass die formalen Nachweise (amtsärztliches Zeugnis usw.) auch bei einer Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung vorzulegen seien, obwohl man sich in einem solchen Fall in einer „notstandsähnlichen Zwangslage“ befinde. Tatsächlich hat er aber...