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BFH 27.09.2018 V R 48/16, NWB 51/2018 S. 3804

Abgabenordnung | Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung des IPSC-Schießens

Ein Verein, dessen Zweck in der Förderung des Schießsports, insbesondere des IPSC-Schießens besteht, erfüllt (entgegen Ziffer 6 AEAO zu § 52 AO) gem. die satzungsmäßigen Anforderungen an die Feststellung der Gemeinnützigkeit.